Der hierarchisch übergeordnete von zwei Begriffen: Der Oberbegriff ist der allgemeinere der beiden Begriffe. Der Unterbegriff hat alle Merkmale des Oberbegriffs und zusätzlich mindestens ein einschränkendes Merkmal. Bei der Literatursuche kann die Treffermenge durch die Verwendung von Oberbegriffen erweitert werden.
Oberbegriff "Baum" --> Unterbegriffe: Laubbaum, Nadelbaum, Obstbaum ...
Oberbegriff "Familie" --> Unterbegriffe: Vater, Mutter, Sohn, Tochter ...
Begriffsbeziehung