Terminus, der die Position eines Begriffs in einer hierarchischen Beziehung zwischen Begriffen, also einem Über- und Unterordnungsverhältnis beschreibt. Unterordnung bedeutet, dass ein engerer, spezifischerer Begriff einem weiteren, allgemeineren Begriff, dem Oberbegriff, zugeordnet ist. Der Unterbegriff hat alle Merkmale des Oberbegriffs und zusätzlich mindestens ein einschränkendes Merkmal. Das Verhältnis von Begriffen zueinander spielt besonders bei der Gestaltung der Suchanfrage und hier vor allem bei Einschränkung und Erweiterung eine Rolle.
Oberbegriff "Baum" --> Unterbegriffe: Laubbaum, Nadelbaum, Obstbaum ...
Oberbegriff "Familie" --> Unterbegriffe: Vater, Mutter, Sohn, Tochter ...
Begriffsbeziehung